Förderungen für die Umrüstung auf Fernwärme



Allgemeines:
Die möglichen Förderungen hängen von einer Reihe von Parametern wie gewerbliche oder private Nutzung, Anrechenbarkeit andereer Förderungen, Einkommensgrenzen, technische Ausführungen usw. ab.
Bei Bedarf beraten wir Sie gerne im Detail, wir möchten Ihnen aber hier einen Überblick über die Förder-Möglichkeiten geben. Wir möchten aber darauf hinweisen, dass jeder Förderwerber selbst dafür verantwortlich ist, sich die relevanten Förderungen von den einzelnen Förderstellen verbindlich bestätigen zu lassen. Die hier angeführten Förderhinweise ersetzen keine gesetzlichen Regelungen oder Richtlinien der einzelnen Förderprogramme und sind unverbindliche Hinweise.
Das Land Kärnten fördert den Anschluss und die Nutzung der Fernwärme in zwei Programmen. Es besteht die Möglichkeit Förderungen über die Förderrichtlinie "Erneuerbare Wärme" oder über den Bereich Wohnbauförderung jeweils für Neubauten und Umrüstungen einzureichen, wobei eine Doppelförderung des Landes Kärnten ausgeschlossen ist.
1.) Umrüstung und Neuinstallation
Im Bereich der Förderrichtlinie Erneuerbare Wärme können gewerbliche, industrielle und private Nutzung zur Förderung eingereicht werden. Hier gewährt das Land Kärnten einen nichtrückzahlbaren Zuschuss von bis zu 40%. Die Details des Förderprogramms für den Bereich Erneuerbare Wärme sind in der Förderungsrichtlinie Erneuerbare Wärme Stand 01.01.2007 insbesondere im § 5 Nahwärmeanschlüsse dargestellt. Weiterführende Informationen erhalten Sie beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung Energiewirtschaft, Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt (Tel. 050 536-30862 bzw. http://www.energiewirtschaft.ktn.gv.at/).
2.) Wohnbauförderung
Über die Wohnbauförderung werden Projekte die der Schaffung, Erweiterung und Verbesserung von Wohnraum dienen gefördert. Hier werden im Bereich des Neubaues der Anschluss und die Nutzung der Fernwärme über das Modell der Ökopunkte und Förderklassen (Öko 1 bis 4) gefördert. Wobei mit unseren Fernwärmesystemen alle Förderklassen erreicht werden können und die Warmwasserbereitung in allen Förderklassen mit Fernwärme erfolgen kann. Bei der Wohnhaussanierung wird die Fernwärme mit bis zu 42% gefördert. Die Auszahlung der Förderung erfolgt über 10 Jahre in Halbjahresraten. Detaillierte Informationen zum Bereich der Wohnbauförderung erhalten Sie beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung Energiewirtschaft, Mießtaler Straße 6, 9021 Klagenfurt (Tel. 050 536-30442 bzw. http://www.wohnbau.ktn.gv.at/).
3.) Gewerbe und Industrie
Vor allem für den Bereich gewerbliche und industrielle Nutzung stehen zusätzlich Förderprogramme der Kommunalkredit Public Consulting GmbH zur Verfügung. Hier wird eine Förderung in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses von bis zu 30% gewährt. Weiterführende Informationen erhalten sie bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Türkstraße 9, 1092 Wien (Tel. 01/31631 bzw. http://www.public-consulting.at/). Bei gewerblicher und industrieller Nutzung muss beim Land Kärnten (Förderprogramm Erneuerbare Wärme) und bei der Kommunalkredit um Förderung angesucht werden.
Um jede Förderung ist in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten anzusuchen!
Fernwärme Arnoldstein - Ihr Partner für wohlige Wärme.
Fernwärme Arnoldstein GmbH - Ein Unternehmen der Kelag.
|